Gross und Klein Immobilien – Ihr Berliner Immobilienunternehmen mit Erfahrung und Leidenschaft. Unser Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und Tipps rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien. Ob Sie Ihre erste Wohnung erwerben, ein Haus verkaufen oder sich über den Berliner Immobilienmarkt informieren möchten – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und einer klaren Orientierung zur Seite. Als Experten für Berlin, Potsdam und Brandenburg kennen wir die Besonderheiten der Region und verfolgen die aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt genau. Unser Ziel ist es, Ihnen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen und den Immobilienprozess für Sie so effizient und transparent wie möglich zu gestalten. Entdecken Sie, wie Sie mit unserer Unterstützung Ihre Immobilienziele erreichen können – vertrauensvoll, professionell und individuell. Starten Sie jetzt mit unserem Ratgeber und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Erfolg!
Wie werden Immobilien bewertet?
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Die Bewertung der Immobilie erfolgt hier auf Basis von vergleichbaren Verkäufen – also möglichst ähnlichen Immobilien in der Nähe des zu bewertenden Objektes. In der Praxis wird dabei mit € / m² Preisen gerechnet – d.h. es wird ermittelt, zu welchen €/m² Preisen die Vergleichsobjekte verkauft wurden und dieser Wert mit den m² der Immobilie multipliziert. Dieses Verfahren funktioniert natürlich nur, wenn eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Transaktionspreisen vorliegt. Bitte beachten Sie, dass Angebotspreise für das Verfahren ungeeignet sind, da sie oft erheblich von den realisierten Preisen abweichen. Das Vergleichswertverfahren wird oft bei Wohnungen und gleichartigen Häusern (Reihenhäusern oder Siedlungshäusern) angewendet.
Sachwertverfahren (z.B. für Einfamilienhäuser):
Bei diesem Verfahren wird der Wert des Grundstücks separat vom Wert des Gebäudes ermittelt – und anschließend beides addiert. Der Grundstückswert wird über den Bodenrichtwert ermittelt. Der Gebäudewert wird über Tabellen mit sogenannten Normalherstellungskosten (NHK) ermittelt. Diese NHK beziehen sich auf einen m² Bruttogeschossfläche (BGF) und werden mit der BGF des Objektes multipliziert. Mit diversen Anpassungen (z.B. für Sonderausstattungen wie Pools, Einbauten und besonderen Gartenanlagen) wird so – vereinfacht dargestellt – der Wert der verwendeten Materialien und sonstigen Kosten ermittelt, den man normalerweise für ein Gebäude dieser Art erwarten würde. Zusammen mit dem Grundstückswert ergibt dieser Gebäudesachwert den rechnerischen Sachwert des Bewertungsobjektes. Da jedoch oftmals das Angebot deutlich geringer als die Nachfrage ist, muss dieser Sachwert oft noch erheblich an den Marktpreis angepasst werden. Dabei hilft nur die Erfahrung eines Experten.
Ertragswertverfahren (z.B. für Mehrfamilienhäuser):
Hier bilden die marktüblich zu erwartenden Erträge die Grundlage für die Bewertung. Für eine kurze Erklärung ist das deutsche Verfahren zu komplex, grundsätzlich wird jedoch bei dieser Herangehensweise zunächst die marktüblich zu erzielende Miete des Objektes berechnet – ohne die tatsächlichen Mieten zu berücksichtigen. Diese marktübliche Miete wird um die für den Eigentümer normalerweise anfallenden Kosten gemindert (z.B. Mietausfall, Instandhaltung etc.) um den Rohertrag zu erhalten. Nun wird den Marktteilnehmern eine gewisse Renditeerwartung unterstellt: hohe Rendite bei risikoreichen und niedrige Rendite bei risikoarmen Investments. Da Berlin als sehr sicherer Standort angesehen wird, rechnet man in Berlin in zentralen Lagen aktuell mit 2,50% – 3,00%. Aufgrund der langen Lebensdauer von Immobilien wird nun der Rohertrag mit dieser Rendite (zur Vereinfachung bis in die Unendlichkeit) verzinst. Es ergibt sich die Formel: Rohertrag / Rendite = Ertragswert. Nach Berücksichtigung von Sonderpositionen (z.B. eine aktuell höhere oder niedrigere Miete als Marktüblich) kann so von einem Experten der Marktwert ermittelt werden.
Da die jeweiligen Ergebnisse aller drei Wertermittlungsverfahren anschließend vor dem Hintergrund des Marktes zu beurteilen und ggf. anzupassen sind, empfiehlt es sich die Bewertung einem Sachverständigen zu überlassen.
Mit welchen Nebenerwerbskosten muss ich beim Immobilienkauf rechnen?
Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie mit folgenden Nebenerwerbskosten rechnen wie; der Grunderwerbssteuer, den Notar- und Grundbuchgebühren sowie den Makler- und Bankgebühren.
Jeder Grundstücks- oder Immobilienkauf in Deutschland wird mit einer Grunderwerbssteuer besteuert. Die Höhe variiert dabei zwischen den Bundesländern. In Berlin beträgt sie aktuell 6,5 Prozent (gerechnet auf den Kaufpreis abzüglich der beweglichen Güter, wie z.B. dem Wert des Inventars).
Notar- und Grundbuchgebühren
Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch entstehen Notargebühren. Diese betragen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises (degressiv mit steigender Kaufpreishöhe). Neben der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs verfolgt der Notar auch die korrekte Abwicklung.
Maklergebühren
Für die Beratungsleistung und die Vermittlungstätigkeit erhebt der Immobilienmakler eine ortsübliche Maklergebühr von 3,57 Prozent inkl. Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis. Zu den Leistungen gehören die Durchführung von Einzelbesichtigungen, Übernahme aller Formalitäten, Klären etwaiger rechtlicher Fragen, Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten, Abstimmung des Kaufvertrags, umfassender Service rund um den Notartermin (Vorbereitung, persönliche Begleitung) sowie die Betreuung auch über den Verkaufsabschluss hinaus.
Bankgebühren
Ist für den Erwerb einer Immobilie eine Finanzierung notwendig, fallen Kosten zum Beispiel für Zinsen und die Bearbeitungsgebühr an.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf eines Hauses?
Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbers sowie von Lage und Risikoprofil der Immobilie. In der Regel werden mindestens 30 % des Kaufpreises als Eigenkapital benötigt, um auch die Nebenerwerbskosten decken zu können. Niedrigere Eigenkapitalquoten sind je nach Einkommensverhältnissen und sonstigen Vermögensgegenständen des Erwerbers möglich, bedeuten in der Regel allerdings einen Zinsaufschlag.
Ist eine Neubauimmobilie immer teurer als eine Bestandsimmobilie?
Wird nur der Preis pro m² Wohnfläche in die Betrachtung mit einbezogen, können Neubauten bis zu 50 % teurer sein als Bestandsimmobilien. Dies berücksichtigt allerdings nicht den unterschiedlichen Stand der Technik sowie die Architektur des Objekts.
Werden diese Qualitätsunterschiede mit berücksichtigt liegt ein Neubau in etwa 10 % – 20 % über dem einer Bestandsimmobilie, da der Käufer auch noch eine große Gestaltungsfreiheit mit erwirbt. Ausnahmen bilden denkmalgeschützte Altbauten, die teilweise deutlich über den Neubaupreisen liegen. Vor allem die immer höheren Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) treiben in den letzten Jahren die Baukosten in die Höhe – und damit die Neubaupreise. In der deutschlandweiten Betrachtung sind die Preise für Neubau seit dem Jahr 2007 um fast 40 % gestiegen. Die Kosten für Altbau im Vergleich dazu nur um 24 %.
Was spricht für den Kauf einer Neubauimmobilie?
Der Käufer kann seine Vorstellungen bzgl. der Innenausstattung und der Raumgestaltung oftmals mit einfließen lassen. Die Grundrisslösung kann auf die individuellen Wünsche des Erwerbers angepasst werden. Er hat darüber hinaus eine 5-jährige Gewährleistung und erwirbt ein Objekt auf dem neuesten Stand der Technik mit einem meist sehr hohen energetischen Standard. Der Käufer ist durch die Makler- und Bauträgerverordnung auch bei einem frühzeitigen Kauf vom Plan weg sehr gut abgesichert, da der Kaufpreis gemäß dem Baufortschritt in Raten fällig wird.
Was regelt die Baubeschreibung einer Neubauimmobilien?
Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
Diese regelt in Verbindung mit dem Prospekt die vom Bauträger zu erbringende Bauleistung, also die Bauweise, Form und Ausstattung des Objektes. Hier gilt: je konkreter die Beschreibung, desto größer die Planungssicherheit für den Käufer. Es ist daher hilfreich, wenn in der Baubeschreibung möglichst exakt definiert wird, welche Materialien von welcher Qualität verwendet und in welcher Art und Weise verbaut werden. Der Bauträger muss dabei die dargestellten Leistungen in einer handwerklich einwandfreien Art erbringen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Kann ich beim Erwerb auch Eigenleistungen mit einbringen?
Die meistens Bauträger schließen eine Eigenleistung des Erwerbers weitgehend aus, da sich Abgrenzungsprobleme bzgl. der Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche ergeben. Sollten diese doch zugelassen werden bestehen für Eigenleistungen keine Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche gegenüber dem Bauträger.
Welche Anfangstilgung empfehlen Sie für Immobilien-Darlehen?
Die Höhe der Tilgung entscheidet darüber, welche Gesamtlaufzeit die Finanzierung aufweist. Je niedriger der Kreditzinssatz, desto höher sollte die Anfangstilgung gewählt werden.
Eine Tilgungsrate von mindestens zwei Prozent ist auf jeden Fall zu empfehlen, um in einem überschaubaren Zeitrahmen entschuldet zu sein – besser sind jedoch drei oder vier Prozent. So kann die Gesamtlaufzeit des Darlehens auf etwa 20 bis 30 Jahre reduziert werden. Ebenso sollte man sich ein Sondertilgungsrecht während der Laufzeit des Kreditvertrages einräumen lassen.
Ist eine Immobilienfinanzierung auch noch mit über 50 möglich?
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Höhe des eingesetzten Eigenkapitals, um eine weitgehende Entschuldung bis zum Renteneintrittsalter zu ermöglichen. Mit Renteneintritt ist in der Regel von einem deutlich geringerem Einkommen auszugehen. Dies sollte bei der Kalkulation der Finanzierung berücksichtigt werden.
Wie wird eine Renovierung sinvoll mitfinanziert?
Dies ist abhängig von der Einkommenssituation sowie von der Nutzung. Also ob die Immobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage erworben wird.
Bei einer Kapitalanlage kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen höheren Fremdfinanzierungsanteil anzustreben, da die Schuldzinsen in der Regel zu den Mieteinnahmen gegengerechnet werden können. Ebenso sollten diverse Förderkredite geprüft werden, zum Beispiel ob ein KfW-Darlehen in Anspruch genommen werden kann.
Was versteht man unter einem Grundbuch?
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.
Das Grundbuch ist ein amtliches, bedingt öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem z. B. die Eigentumsverhältnisse sowie ggf. mit dem Grundstück verbundene Rechte sowie auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Nach § 3 GBO erhält jedes Grundstück im Grundbuch eine besondere Stelle (Grundbuchblatt). Das Grundbuchblatt ist für das Grundstück als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzusehen. In der Grundakte werden alle Urkunden sowie gerichtliche Protokolle, die zu Eintragungen geführt haben, archiviert.
Was ist eigentlich eine „Erbpacht“?
Die „Erbpacht“ ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das „Erbbaurecht“ oft als „Erbpacht“ bezeichnet. Lesen Sie weiter, um alles wichtige zum Thema „Erbpacht“ zu erfahren.
Ein Grundstück kann als „Erbbaurecht“ über einen festgelegten Zeitraum (von meist 99 Jahre) gegen einen monatlichen Erbbauzins gepachtet werden. Das Eigentum am Grundstück verbleibt während dieser Zeit beim Erbbaurechtsgeber. Während der Vertragslaufzeit hat der Erbbauberechtigte in der Regel das Recht das Grundstück zu bebauen. Das Erbbaurecht kann während der Vertragslaufzeit durch den Erbbauberechtigten veräußert werden.
Am Ende des Erbpachtvertrages fällt das Grundstück wieder an den Erbrechtgeber zurück. Dabei wird bei Wohnbaugrundstücken mindestens 2/3 des Sachwerts der baulichen Anlagen (oftmals als gemeiner Wert bezeichnet) als Entschädigung an den Erbbauberechtigten gezahlt.
Was versteht man unter einem „Alleinauftrag“?
Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem Auftraggeber definiert. Lesen Sie hier alles wichtige zum Thema „Alleinauftrag“.
Man unterscheidet den „einfachen“ sowie den „qualifizierten Alleinauftrag“, bei dem neben dem Ausschluss Dritter Makler auch ein privater Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer ausgeschlossen ist. Weiterhin werden im Alleinauftrag in der Regel die Angebotskonditionen, zum Beispiel der Angebotspreis und Provisionen geregelt.
Was muss man beim Kauf von Renditeimmobilien beachten?
Das Risikoprofil der Liegenschaft sollte im Rahmen einer „Due Diligence“ umfassend beurteilt werden, d. h. eine einfache Betrachtung der Bruttorendite ist sicherlich nicht ausreichend. Erfahren Sie hier die notwendigen Prüfungsschritte.
Standortanalyse: SWOT-Analyse mit Beurteilung der zukünftigen Entwicklungschancen
Prüfung der Einnahmenhöhe: sind diese marktüblich oder ist ein Over- oder Underrent zu berücksichtigen?
Qualität der Liegenschaft: Bauqualität im Allgemeinen, Mängel und-/oder Schäden, Instandhaltungsstau, Beurteilung der Bewirtschaftungskosten
Qualität der Mieterstruktur: Beurteilung der Einnahmensicherheit
Rechtliche Beurteilung: Prüfung der Vertragsverhältnisse
Steuerliche Beurteilung: Umfassende Prüfung mit Darstellung von Exit-Strategien
Die gesammelten Informationen werden oftmals in verschiedenen Szenarien darstellt: Basis-, Worst- und Best-Case-Szenario.
Wie kann ich mein Einfamilienhaus bewerten?
Für die Bewertung von Einfamilienhäusern sind hervorragende Marktkenntnisse essentiell. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird in Deutschland in der Regel mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 35-39 ImmoWertV) bewertet.
Hierbei wird der Marktwert auf der Basis von Herstellungskosten für die baulichen Anlagen und dem Bodenwert abgeleitet. Die Bodenwertermittlung erfolgt mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens (§§ 15-16 ImmoWertV), d.h. entweder durch Vergleichspreise hinreichend übereinstimmender Vergleichsgrundstücke (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV) oder durch die Verwendung von Bodenrichtwerten (§ 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV).
Im zweiten Schritt wird der Gebäudesachwert mit Hilfe von Normalherstellungskosten (NHK 2000 oder NHK 2010), die in verschiedene Ausstattungsklassen und Gebäudetypen unterteilt sind, ermittelt. Die bundesweit einheitlichen Werte sollten je nach Bundesland, Ortsgröße und der Baukostenentwicklung angepasst werden, um auf einen für das Bewertungsobjekt entsprechenden Wert zu kommen. Hinzu kommen ggf. noch Bauteile die nicht durch die NHK erfasst werden, z.B. Außenanlagen, Einbauten und Garagen.
Abschließend erfolgt die Beurteilung, ob der Markt den ermittelten vorläufigen Sachwert so akzeptiert oder ob eine teilweise erhebliche Anpassung an den Markt durch Zu- oder Abschläge erfolgen muss.
Gründe für Zuschläge könnten z.B. eine besonders attraktive Architektur oder auch eine überdurchschnittlich nachgefragte Innenausstattung sein. Gründe für Abschläge wären z.B. eine wenig nachgefragte Grundrissaufteilung oder eine nicht dem Zeitgeschmack entsprechende Ausstattung.
Gutachterausschüsse weisen hierzu oftmals als Hilfestellung durchschnittliche Sachwertfaktoren aus, wobei jede Liegenschaft auf Basis von hervorragenden Marktkenntnissen individuell beurteilt werden sollte.
Was versteht man unter Bodenrichtwert?
Für die Bewertung von Einfamilienhäusern sind hervorragende Marktkenntnisse essentiell. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus wird in Deutschland in der Regel mit Hilfe des Sachwertverfahrens (§§ 35-39 ImmoWertV) bewertet.
Hierbei wird der Marktwert auf der Basis von Herstellungskosten für die baulichen Anlagen und dem Bodenwert abgeleitet. Die Bodenwertermittlung erfolgt mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens (§§ 15-16 ImmoWertV), d.h. entweder durch Vergleichspreise hinreichend übereinstimmender Vergleichsgrundstücke (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV) oder durch die Verwendung von Bodenrichtwerten (§ 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV).
Im zweiten Schritt wird der Gebäudesachwert mit Hilfe von Normalherstellungskosten (NHK 2000 oder NHK 2010), die in verschiedene Ausstattungsklassen und Gebäudetypen unterteilt sind, ermittelt. Die bundesweit einheitlichen Werte sollten je nach Bundesland, Ortsgröße und der Baukostenentwicklung angepasst werden, um auf einen für das Bewertungsobjekt entsprechenden Wert zu kommen. Hinzu kommen ggf. noch Bauteile die nicht durch die NHK erfasst werden, z.B. Außenanlagen, Einbauten und Garagen.
Abschließend erfolgt die Beurteilung, ob der Markt den ermittelten vorläufigen Sachwert so akzeptiert oder ob eine teilweise erhebliche Anpassung an den Markt durch Zu- oder Abschläge erfolgen muss.
Gründe für Zuschläge könnten z.B. eine besonders attraktive Architektur oder auch eine überdurchschnittlich nachgefragte Innenausstattung sein. Gründe für Abschläge wären z.B. eine wenig nachgefragte Grundrissaufteilung oder eine nicht dem Zeitgeschmack entsprechende Ausstattung.
Gutachterausschüsse weisen hierzu oftmals als Hilfestellung durchschnittliche Sachwertfaktoren aus, wobei jede Liegenschaft auf Basis von hervorragenden Marktkenntnissen individuell beurteilt werden sollte.
Welche Kosten fallen bei der Schenkung einer Immobilie an?
Dies ist unter anderem vom Wert der Liegenschaft in Verbindung mit den Steuerfreibeträgen abhängig. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechenden Kosten ist anzuraten.
Auf jeden Fall entstehen Notar- und Grundbuchkosten, die derzeit bis zu 2 % aus dem Verkehrswert der Immobilie betragen. Um den Verkehrswert zu ermitteln, können auch Wertermittlungskosten entstehen. Eine fundierte Verkehrswertermittlung ist sehr häufig anzuraten, um gegenüber dem Finanzamt den Schenkungswert zweifelsfrei darzustellen.
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren einen umfassenden Service an, indem durch einen hausinternen, anerkannten Sachverständigen (zertifiziert DIN EN ISO/IEC 17024) Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellt werden können.
Wie lange dauert die Vermietung einer Wohnung?
Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität der Immobilie, dem gewählten Mietpreis sowie dem Vertriebskonzept. Erfahren Sie hier wie Gross & Klein Immobilien bei der Vermietung Ihrer Immobilie vorgeht und wie lange der Prozess dauert.
In der aktuellen Marktlage dauert die Vermietung einer Immobilie derzeit ca. 4-6 Wochen nach Markteintritt.
Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Man kann die Teilungserklärung als „Satzung“ oder „Grundgesetz“ einer aufgeteilten Immobilie bezeichnen, da hier alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet werden.
Der ursprüngliche Eigentümer eines Grundstücks kann dabei ein Gebäude in Miteigentumsanteile am Grundstück aufteilen, so dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden ist.
Weiterhin wird geregelt, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen bzw. als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Es können darüber hinaus Sondernutzungsrechte (z. B. an Gartenflächen) bestimmten Einheiten zugewiesen und eine Gemeinschaftsordnung erlassen werden. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden. Dabei muss vor Bildung der Grundbuchblätter der Aufteilungsplan des Gebäudes von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft (§ 7 WEG) und die Abgeschlossenheit bestätigt werden.
Worauf sollte man bei der Besichtigung beachten?
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Bausubstanz und Haustechnik genau geprüft werden. Bei Häusern muss das Gebäude gründlich von außen untersucht werden. Sind Fassade, Fenster und Türen in Ordnung? Besteht Reparaturbedarf?
Ist ein Umbau von Küche, Bad oder Gäste-WC notwendig? Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sollte stets ein Fachmann um Rat gebeten werden, der die Kosten für Sanierung und Modernisierung realistisch einschätzen kann.
Wohnflächenangaben
Ein Aufmaß durch einen Immobilienmakler oder einen Architekten hilft Ihnen bei der Überprüfung der tatsächlichen Wohn- und Nutzflächen. Bei Gross & Klein Immobilien werden sämtliche Grundrisse durch einen unabhängigen Architektin neu vermessen und gezeichnet.
Keller
Feuchtigkeit im Keller gehört zu den am schwierigsten zu ermittelnden Mängeln. Ohne Unterstützung vom Experten ist der Befall nur schwer zu beseitigen und meist tritt Feuchtigkeit im Keller in unregelmäßigen Zeitabständen wieder auf.
Haustechnik
Neben der Heizung ist das gesamte sanitäre und elektrische Leitungsnetz zu prüfen. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht eine Austauschpflicht für alte Heizkessel im Falle eines Verkaufs.
Welche Altbau-Stile lassen sich unterscheiden?
Die Architektur des 20. Jahrhunderts wurde im Wesentlichen durch vier Baustile geprägt. Formgebung und Konzeption eines jeden Baustils sind dabei abhängig von den technologischen und konstruktiven Möglichkeiten der jeweiligen Zeit.
Altbauten aus dieser Zeit zeichnen sich durch eine gute, massive Bausubstanz und großzügige Opulenz aus. Charakteristisch bei diesem Baustil sind große Räume und Fenster sowie bis zu vier Meter hohe Stuckdecken.
Zwischenkriegszeit – 1919 bis 1945
Diese Häuser sind oft durch Bauhausarchitektur inspiriert und auf Funktionalität und Zweckmäßigkeit angelegt. Außen schlicht gestaltet mit einfachen Putzfassaden oder Ziegelmauerwerk, überzeugen sie innen durch eine gut durchdachte Raumaufteilung, lichterfüllte Räume bis zu einer Deckenhöhe von 2,80 Meter.
Wiederaufbau – 1945 bis 1969
Der Baustil der Nachkriegszeit wird durch einen standardisierten Massenwohnungsbau geprägt. Die meisten Häuser der 1950er-Jahre wurden als Reihen- oder Kleinsiedlungshäuser errichtet. Erst in den 1960er-Jahren steigt die Bauqualität wieder an.
Postmoderne – 1970 bis 1994
Die Architektursprache der Postmoderne bediente sich verschiedener Elemente früherer Epochen, um diese in zwangloser Anordnung neu zusammenzusetzen. Häuser aus den 1990ern sind architektonisch ansprechend gebaut und entsprechen weitgehend den heutigen Ansprüchen an Komfort und Technik.